August/2019

Gestaltungsrichtlinien für das Kolpingwerk Deutschland...

... sowie für die verbandlichen Rechtsträger, Einrichtungen und Unternehmen

Fast einstimmig hat die Bundesversammlung 2018 in Köln die „CD-Richtlinie für das Kolpingwerk Deutschland sowie für die verbandlichen Rechtsträger, Einrichtungen und Unternehmen“ beschlossen. Zugleich wurde damit Folgen des festgelegt:

1. Das Kolpingzeichen (Logo/Bildmarke) wird entsprechend den Vorgaben im hier vorgelegten Handbuch „Kolping Corporate Design – Gestaltungsrichtlinien für das Kolpingwerk Deutschland sowie für die verbandlichen Rechtsträger, Einrichtungen und Unternehmen“ angepasst.

2. Die neue Wort-Bild-Marke – inkl. Schutzraum und Ausnahmeregelung – wird als einheitliches und verbindliches Erkennungszeichen für das Kolpingwerk Deutschland sowie für alle Untergliederungen des Kolpingwerkes Deutschland gemäß § 2 des Organisati onsstatuts des Kolpingwerkes Deutschland (Personalverbände – dieses sind Kolpingsfamilien und Bezirksverbände, Diözesan- und Landesverbände/Regionen sowie weitere in einigen Diözesanverbänden vorhandene regionale Ebenen – Rechtsträger, Einrichtungen und Unternehmen) ab sofort verbindlich eingeführt.

3. Die neue Wort-Bild-Marke ist ab sofort bei Neuanschaffungen und -gestaltungen von allen Untergliederungen des Kolpingwerkes Deutschland (Personalverbände, Rechtsträger, Einrichtungen und Unternehmen) anzuwenden.

4. Die vorgelegte CD-Richtlinie für das Kolpingwerk Deutschland ist mit den im Handbuch „Kolping Corporate Design – Gestaltungsrichtlinien für das Kolpingwerk Deutschland sowie für die verbandlichen Rechtsträger, Einrichtungen und Unternehmen“ beschriebenen Bestandteilen anzuwenden.