November/2021

Einführung in das Amt der Geistlichen Leitung

Seit 1993 gibt es „Verantwortliche für den Pastoralen Dienst“ in den Kolpingsfamilien. 2010 beschloss der Bundeshauptausschuss die Bezeichnung „Geistliche Leitung“ für das Amt der Laien im pastoralen Dienst. Geistliche Leiterinnen oder Leiter nehmen ihren geistlichen Auftrag einzeln oder gemeinsam mit den Präsides wahr und sind Teil der Leitung.

Weihbischof Thomas Maria Renz beauftragt Kolpingmitglieder aus dem Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart mit der Geistlichen Leitung.

Die inhaltliche Arbeit der Geistlichen Leitung beschränkt sich nicht ausschließlich auf das Vorbereiten von Gottesdiensten, Gestalten von Andachten oder Ähnliches. Die Geistliche Leitung bietet Formen und Wege an, damit die Mitglieder ihr persönliches geistliches Leben stärken, ihr religiöses Wissen vertiefen und ihren Glauben als Christen in Kirche und Gesellschaft entschieden zur Wirkung bringen können.

Die menschliche und spirituelle Begleitung der Arbeit im Verband und seiner Mitglieder kann vielfältig gestaltet werden, und der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, z.B. durch Kranken-, Geburtstags- oder Trauerbesuche. Beiträge der Geistlichen Leitung können auch ein Impuls bei Veranstaltungen (z.B. eine Vorstandssitzung oder ein Faires Frühstück) oder Texte für Veröffentlichungen (z.B. Monatsbrief oder auf der Homepage) sein.

Auch die Förderung der Kommunikation der Kolpingsfamilien in einem pastoralen Raum kann eine Aufgabe sein, sowie die  Vernetzung mit der Pfarrgemeinde und anderen Gruppen.

Wege zur Geistlichen Leitung

Für das Amt der Geistlichen Leitung gibt es keine einheitliche Voraussetzung. Je nach Vorkenntnissen und Diözesen gibt es eigene Vorgaben. In vielen Diözesanverbänden (DV), Landesverbänden/Regionen gibt es einen Ausbildungskurs für die Geistliche Leitung. Dieser Kurs besteht aus mehreren Modulen. Nach dem Durchlaufen aller Module kann eine gemeinsame Abschlussfeier in Form einer allgemeinen Sendungsfeier stattfinden.

Manche Diözesanverbände führen solche Fortbildungen gemeinsam mit anderen Verbänden in der Diözese durch. Über die Regelung für die eigene Diözese kann der Diözesanvorstand Auskunft geben.

Geistliche Leitung ist ein Vorstandsamt

Das Amt der Geistlichen Leitung ist ein Vorstandsamt, deshalb müssen Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden, genauso wie der Präses und die Vorsitzenden.

Nachdem dieses geistliche Amt noch nicht allen bekannt ist, aber eine besondere Bedeutung für den Verband hat, sollte die Einführung ins Amt entsprechend gestaltet werden. Dafür gibt es verschiedene Möglich keiten. Es kann im Pfarrbrief veröffentlicht werden; der oder die Gewählte kann im Gottesdienst oder in Verbindung mit einer Veranstaltung ins Amt eingeführt werden. In manchen Diözesen erhält die Geistliche Leitung genauso wie der Präses eine Beauftragung zur Ernennung vom Diözesanpräses bzw. vom Bischof.

Unterschied von Sendung, Beauftragung und Einführung

In den Diözesen, die Ausbildungskurse zur Geistlichen Leitung anbieten, erfolgt die Sendung als Geistliche Leitung am Ende dieser Ausbildung. In einer Feier wird die Person gesendet, dieses Geistliche Amt auszuführen. Die Beauftragung geschieht dann für den gewählten Einsatzbereich (Kolpingsfamilie/Bezirk/Region) und erfolgt meist gemeinsam mit der Einführung ins Amt.

Der Bundesfachausschuss (BFA) „Kirche mitgestalten“ hat einige gelebte Praxisbeispiele zusammengestellt, damit die unterschiedlichen Ebenen dieses Amt von Anfang an entsprechend ausgestalten können.

Praxisbeispiele

  • Norbert Grellmann (BFA „Kirche mitgestalten“) stellt Ideen für die Einführung der Geistlichen Leitung in Verbindung mit einer Veranstaltung vor. » Download
  • Karl-Dieter Schmidt (BFA „Kirche mitgestalten“) macht Vorschhläge, wie die Einführung ins Amt während eines Gottesdienstes vorgenommen werden kann, entweder vor dem Evangelium oder vor dem Schlusssegen (Idee & Tat 4-2021, S. 21) » Download
  • Im DV Paderborn gibt es nach Abschluss des Ausbildungskurses eine Sendungsfeier. Magdalena Fohrmann (BFA „Kirche mitgestalten“) hat dafür einen Text gestaltet. » Download
  • Verschiedene DVs stellen Beauftragungsurkunden bereit; im DV Aachen unterschreibt sie der Geistlicher Leiter (Aachen
    hat keinen Diözesanpräses), in der Region Ost ein Diözesanpräses, im DV Freiburg unterzeichnet der Generalvikar der Erzdiözese Freiburg. » Download
  • Der DV Aachen hat einen Segen zur Beauftragung formuliert. » Download
  • Vom DV Aachen stammt ein Vorschlag für eine Veröffentlichung im Pfarrbrief bzw. auf der Homepage. » Download

Weitere Informationen

Das Werkblatt 7 „Der Pastorale Dienst“ konkretisiert die verbandlichen Ämter des Präses und der Geistlichen Leitung und ihr Zusammenwirken auf allen Ebenen des Verbandes.