Dezember/2022

Neues Jahr – neue Beitragsordnung

Ab Januar 2023 gilt im Kolpingwerk Deutschland eine neue Beitragsordnung. Besonders Kennzeichen: Die Beitragshöhe wird stärker der Leistungsfähigkeit der Mitglieder angepasst.

Anfang November 2021 hat die Bundesversammlung des Kolpingwerkes digital getagt und eine neue und vereinfachte Beitragsordnung beschlossen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Dabei gibt es unter anderem zwei wichtige Änderungen: Junge Menschen, die sich in einer Ausbildung oder in einem Studium befinden, zahlen einen geminderten Beitrag. Außerdem gibt es einen Sozialbeitrag nach bundesweit einheitlichen Kriterien. Dadurch zahlen Kolpingsfamilien mit einer jungen Mitgliederstruktur etwas weniger, Kolpingsfamilien mit einer älteren Mitgliederstruktur zahlen dagegen etwas mehr.

Die Beitragskommission hat diese Punkte intensiv beraten und großen Wert daraufgelegt, dass es für alle Kolpingsfamilien nur wenig Veränderung gibt. Die Überarbeitung der Beitragsordnung führt weder zu einer Erhöhung noch zu einer Senkung der Verbandsbeiträge für das Kolpingwerk Deutschland insgesamt.

Solidarische Veränderung

Bisher zahlten Mitglieder von 18 bis 22 Jahren einen verringerten Verbandsbeitrag und keinen Zustiftungsbeitrag. Laut Sozialgesetzbuch VIII gilt man als "junger Mensch", wenn man die 27 Jahre noch nicht erreicht hat. Diese Definition wurde aufgegriffen und diese Beitragsstufe auf junge Volljährige im Alter von 18 bis 26 erweitert. Diese Beitragsstufe soll für alle gleich sein. Es wird nicht unterschieden, ob Elternteile Mitglied des Kolpingwerkes sind.

Ergänzend zur Solidarität in der Kolpingsfamilie hat die Bundesversammlung für den Verbandsbeitrag und Zustiftungsbeitrag einen bundesweit einheitlichen Sozialbeitrag beschlossen. Dieser kann gewährt werden, wenn eine wirtschaftliche Bedürftigkeit auf Basis eines Leistungsbescheides vorliegt. 

Veränderte Beitragsstufen

Eine Beitragsminderung zugunsten junger Menschen und die Einführung eines Sozialbeitrags haben zur Folge, dass die sonstigen Beitragsstufen diese Beitragsminderung solidarisch auffangen. Dies führt zu einer Erhöhung der Verbandsbeiträge insbesondere bei Ehepaaren in den bisherigen Beitragsstufen 60 und 65 sowie bei einzelnen Mitgliedern in den Beitragsstufen 50 und 55.

Durch die Vereinfachung der Beitragsordnung war es notwendig, insbesondere die Vielfalt der Beitragsstufen bis einschließlich 17 Jahren mit Durchschnittswerten neu festzulegen. Dies führt im Einzelfall dazu, dass z.B. für ein Geschwisterkind mit Eltern, die nicht Mitglied des Kolpingwerkes sind, ein höherer Beitrag als bisher anfällt. Dagegen werden alle Kinder bis einschließlich 17 Jahren mit zumindest einem Elternteil bei Kolping beitragsfrei gestellt.

Seit Jahren wurde immer wieder um die Einführung einer Beitragsminderung für junge Menschen sowie eines bundesweiten Sozialbeitrags gebeten, daher bittet Kolpingwerk Deutschland für diese solidarische Veränderung um Verständnis und Unterstützung.


Bild: Alexa/Pixabay 

 

Downloads zur neuen Beitragsordnung gibt es hier