Februar/2021

Ein Ausdruck des Dankes

Gutscheine für besondere Jubilarinnen und Jubilare

Wer in unserem Verband sein 25., 50. oder 75. Jubiläum feiert, darf sich gleich doppelt freuen. Denn auch dieses Jahr haben im Januar alle Kolpingsfamilien für ihre Jubilarinnen und Jubilare mit dem Quartalsversand neben den Urkunden und Anstecknadeln wieder einen Gutschein für einen kostenlosen Aufenthalt in den Kolping-Familienferienstätten und Kolping-Hotels erhalten. Die Gutscheine sollen ein sichtbares Zeichen und der Ausdruck des Dankes des Kolpingwerkes Deutschland für die lange Zeit der Treue zu Adolph Kolping und seinem Werk sein.

Dass wir die Gutscheine überreichen können, verdanken wir den beteiligten Einrichtungen und Unternehmen, die sie uns kostenlos zur Verfügung stellen – trotz der aktuellen Coronavirus Pandemie. Dieses Entgegenkommen für unsere Jubilare wissen wir sehr zu schätzen!

Die Gutscheine gelten für die Jubilarinnen und Jubilare persönlich, sind nicht übertragbar und sind bis zum 31. Dezember 2023 gültig. Sie beinhalten zwei Übernachtungen in einem Doppelzimmer mit Vollpension in einer Kolping-Familienferienstätte oder zwei Übernachtungen mit Frühstück in einem Kolpinghotel innerhalb der angegebenen Zeiträume für eine Person. Die Termine können bei den Häusern erfragt werden, die zudem verschiedene Zusatzleistungen anbieten – etwa die Unterkunft und Verpflegung für Mitreisende oder Verlängerungsmöglichkeiten zu den regulären Preisen. Diese können vor der Buchung in den jeweiligen Häusern ebenfalls erfragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Unterkunft in einem konkreten Haus oder zu einem konkreten Zeitraum besteht nicht.

Warum nur die Jubilare mit 25-, 50- und 75-jähriger Mitgliedschaft diesen Gutschein erhalten? Natürlich ist uns bewusst, dass es neben diesen drei „klassischen“ Jubiläen zahlreiche weitere Jubilarinnen und Jubilare in unserem Verband gibt. Als Kolpingwerk Deutschland stellen wir jährlich mehr als 12.000 entsprechende Urkunden aus. Aufgrund der nur sehr begrenzten Belegungskapazitäten in den beteiligten Einrichtungen und Unternehmen müssen wir die Zahl der Gutscheine leider begrenzen. Für diese Regelung bitten wir herzlich um Verständnis!

Kann ein Gutschein nicht mehr genutzt werden – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen – ist es möglich, diesen mit einer Mail an den Mitgliederservice (mitglied(at)kolping.de) gegen ein kleines Präsent aus dem Bundessekretariat einzutauschen.