Europa

Februar/2024

YOUrope – deine Wahl!

Am 9. Juni ist es wieder so weit: Europa geht wählen. Dabei geht es um viel. Wir stellen hier in der Kolpingwerkstatt vielfältige Materialien bereit, um sich zu informieren und mit der EU auseinanderzusetzen.

Stimmen aus dem Verband und von den deutschen Bischöfen

  • Eine starke Stimme für Europa

    „Für das Kolpingwerk Deutschland ist und bleibt die Europäische Union Garant für Freiheit und Frieden, Stabilität und Wohlstand in Europa.“ So heißt es in der » Europa-Erklärung des Bundesvorstandes des Kolpingwerkes Deutschland „Europa braucht eine Stimme von 2019. Auch wenn das „europäische Projekt“ dem Ziel einer „immer engeren Union der Völker Europas“, wie es der Vertrag von Lissabon formuliert, hinterherhinke, brauche es Menschen, die sich für ein gemeinsames Europa stark machten – in der Familie, in Verbänden und Vereinen, in den Kirchen und Organisationen, in Parteien und Gewerkschaften sowie Unternehmen. Deshalb sollten die Wähler*innen eine Entscheidung für jene Kandidat* innen treffen, die sich eindeutig zu einem friedlichen und stabilen Europa bekennen.

    Auch in unserem » Leitbild bekennen wir uns in den Sätzen 75 - 84 klar zu den Zielen und Aufgaben der Europäischen Union, insbesondere zur Sicherung von Frieden und dem Wohlergehen ihrer Bürgerinnen und Bürger. KOLPING tritt dafür ein, dass die EU und in ihr Deutschland Verantwortung für die Entwicklungen in der globalen Welt übernehmen und sich mit geeigneten Maßnahmen nachdrücklich für Frieden, Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einsetzen.

    KOLPING EUROPA hat am 13. Januar 2024 die » „Timișoara-Erklärung“ zu den Wahlen zum Europäischen Parlament vom 6. bis 9. Juni 2024 herausgegeben. Darin fordert der Kontinentalverband ein demokratisches, solidarisches und soziales Europa.

  • Die Europäische Union – mehr als nur ein wirtschaftlicher Binnenmarkt und Währungsraum

    Ein Beitrag von Dr. Martin Weber, Mitglied im Kolping-Bundesvorstand

    "Die EU ist das größte geglückte 'Friedensprojekt' in der gesamten Geschichte Europas, und wir sollten uns das auf immer bewahren!", so Dr. Martin Weber, Mitglied des Kolping-Bundesvorstands. In seinem Beitrag informiert Dr. Martin Weber rund um die wirtschaftlichen Vorzüge der EU und blickt auch zurück auf die Gründerväter der Europäischen Union.

    PDF (337.81 KB)
  • Europa ist es Wert

    Der » Expertentext „Europa ist es wert“ der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz von November 2021 bietet Impulse für das christliche Engagement zur europäischen Integration und für die gesellschaftliche Rolle der Kirche. Dieses Grundsatzpapier befasst sich aus sozialethischer Perspektive mit der (Fort-)Entwicklung der EU als Friedens- und Demokratieprojekt. Dazu skizziert es historische Entwicklungen und beleuchtet die aktuelle Situation in der EU. Ausgehend von relevanten sozialethischen Grundlagen des kirchlichen Engagements im Kontext der europäischen Integration werden Perspektiven für vier ausgewählte Politikfelder aufgezeigt: den demokratischen Zusammenhalt, die Schöpfungsverantwortung, die verantwortliche Gestaltung der digitalen Welt und den Beitrag Europas zur Bewältigung der globalen Fluchtbewegungen. Abschließend wird der konstruktive Beitrag der Kirche als Brückenbauerin und Mediatorin im gesellschaftlichen und europäischen Diskurs betont.

  • Für eine verantwortungsvolle Wahl zur Förderung der christlichen Werte und des europäischen Projekts

Aufbau und Funktionsweise der europäischen Institutionen

  • Warum es dieses Mal besonders wichtig ist, wählen zu gehen

    Gute Gründe für Europa

    Mit der Gründung der EU glückte nach jahrhundertelangen Kriegen auf unserem Kontinent ein historisch einmaliges Friedensprojekt. Viele der Errungenschaften sind für uns heute eine Selbst-verständlichkeit geworden: Eine gemeinsame Währung, die Abschaffung von Roaming-Gebühren, offene Grenzen. Eine ganze Generation ist mit der Freizügigkeit „offener Grenzen“ aufgewachsen. Diese Durchlässigkeit ermöglicht eine Vielzahl an Bildungs-, Arbeits- und Begegnungsmöglichkeiten. So sind auch der Kontakt und die Solidarität unter den Kolpinggeschwistern auf europäischer Ebene stärker geworden – wie die Hilfe für die Ukraine eindrucksvoll zeigt.

    Bei rund 450 Mio. Einwohner*innen in 28 Staaten gibt es naturgemäß zahlreiche Fragestellungen, die es noch zu lösen gilt: ein gemeinsames Verständnis von Demokratie, eine humane Aufnahme von Flüchtlingen, Freihandelsabkommen mit den großen Wirtschaftsmächten, eine wirkungsvolle Außen- und Sicherheitspolitik sowie gemeinsame Anstrengungen für besseren Klimaschutz.

    Es lohnt sich, in den kommenden Jahren und Jahrzehnten an diesen Frag en intensiv und konstruktiv weiterzuarbeiten. Wir alle können mit unserer Stimme dazu beitragen: Am 9. Juni 2024 dürfen deutsche EU-Bürger*innen (ab einem Mindestalter von 16 Jahren) ihre Abgeordneten in das Europäische Parlament wählen. Diese Möglichkeit besteht alle fünf Jahre. Diese Chance auf Mitbestimmung sollten wir uns nicht entgehen lassen. Informiert Euch, hinterfragt, geht wählen, stellt Euch laut gegen diejenigen, die die Europäische Union abschaffen wollen.

    (Aus dem Editorial von Bundessekretärin Alexandra Horster im Kolping Kalender 2024)
     

    Europa ist es wert

    Jean Monnet, der Vordenker der Europäischen Union, verstand die Einigung Europas als einen wesentlichen Beitrag zu einer besseren Welt. Es geht bei der europäischen Integration eben nicht um einen technokratischen Ansatz für Problemlösungen oder allein um wirtschaftliches Wohlergehen, wie die Deutschen Bischöfe in ihrer Erklärung » „Europa ist es wert“ (Bitte verlinken mit Erklärung unter Europa ist es Wert“) im November 2021 schrieben, sondern auch um grundlegende gemeinsame Werte: „Die christliche Botschaft von der unveräußerlichen und gleichen Würde aller Menschen und den daraus folgenden Konsequenzen ist dezidiert eine universale Botschaft, die in besonderer Weise die europäische Einigung prägt.“

    Basis des europäischen Projekts sind somit nach katholischem Verständnis die Prinzipien der Personalität, Solidarität und Subsidiarität sowie des Gemeinwohls und der Nachhaltigkeit. Eine an diesen Prinzipien orientierte Politik ist der beste Garant für die Bewahrung des Friedens unter den Völkern, für ein Leben in Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand.

    Diese Zielsetzungen sind – wie wir in den vergangenen Jahren lernen mussten – in Europa, aber auch in Deutschland gefährdet. Den Bestand der EU in Frage zu stellen, wie es seitens rechtspopulistischer Kräfte in ganz Europa geschieht, ist ein unverantwortliches Spiel mit dem Feuer! Das Projekt der europäischen Integration darf nicht scheitern.

    Eine verantwortliche Politik fordert auch von den europäischen Institutionen und den gewählten Vertretern, den durch die christlich geprägten Werte gestellten hohen Ansprüchen gerecht zu werden. Denn die EU wird nur dann auf Dauer Erfolg haben können, wenn im allgemeinen Konsens und in engem Zusammenwirken eine Politik umgesetzt wird, die die gleiche Würde und das Wohlergehen aller Menschen im Blick hat – auch der zukünftigen Generationen und auch der Menschen, die außerhalb der Gemeinschaft leben. In diesem Sinne tritt Kolping gemäß seinem » Leitbild dafür ein, „dass die EU und in ihr Deutschland Verantwortung für die Entwicklungen in der globalen Welt übernehmen und sich mit geeigneten Maßnahmen nachdrücklich für Frieden, Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einsetzen“.

    (Klaudia Rudersdorf, stellvertretende Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland und Vorstandsmitglied des Kolpingwerkes Europa in Kolping Kalender 2024)

    Weiterführende Links

    - » Warum Europa?
    - » Die wichtigsten Errungenschaften und konkreten Vorteile der Europäischen Union
    - » Ein Preis für alle Menschen
    - Ariel Hauptmeier: 32 Gründe, warum Europa eine verdammt gute Idee ist. Correctiv-Verlag 2019, ISBN: 9783948013004

  • Infos zur Europawahl in Leichter Sprache

    Es ist gar nicht so leicht, sich einen Überblick über die EU und die Wahlen zu verschaffen. Von der Bundeszentrale für politische Bildung gibt es ein Heft in Leichter Sprache. Darin werden alle wichtigen Fragen geklärt: Wie funktioniert die Wahl? Wen kann man wählen? Wie trifft man eine gute Wahlentscheidung? 

    Das Heft kann auch kostenlos bestellt » hier werden.

  • Gesetzgebungsverfahren in der EU

    Wie entstehen europäische Richtlinien und Verordnungen? 

    An der Gesetzgebung auf europäischer Ebene sind fünf Institutionen beteiligt: der Europäische Rat, das EU-Parlament, der Rat der EU, die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof. (Anschauliche Übersicht im Bild » hier.)

    Was hinter den Namen steht und was die Aufgabe der Institutionen sind, könnt ihr » hier erfahren.

    Es gibt verschiedene Arten von EU-Rechtsvorschriften. (Quellen: » https://european-union.europa.eu/ und » https://www.diepresse.com)

    1. Verordnungen: Verordnungen gelten bei Inkraftreten automatisch und in einheitlicher Weise in allen EU-Ländern. Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in allen Mitgliedsländern. Beispiel: Es gibt gemeinsame Maßnahmen beim Import von Waren. 

    2. Richtlinien: Richtlinien geben den EU-Ländern ein bestimmtes Ziel vor, stellen ihnen jedoch frei, wie sie dies verwirklichen. Die Länder sind verpflichtet auf geeignete Weise in das nationale Recht umzusetzen, um das Ziel zu erreichen. Meistens haben die EU-Länder dafür zwei Jahre zeit. Beispiel: Stärkung der Rechte von Verbraucher*innen

    3. Beschlüsse sind für diejenigen verbindlich, and die sie gerichtet sind, z.B. ein EU-Land oder ein Unternehmen.

    Darüber hinaus gibt es Stellungnahmen und Empfehlungen, die allerdings nicht verpflichtend sind. 

    Der Großteil der EU-Rechtsvorschriften durchläuft das hier abgebildetete Gesetzgebungsverfahren (siehe Grafik).

    Die Ausnahmen bilden das » Zustimmungs- und das Konsultationsverfahren.

  • Zahlen und Fakten zur Europawahl

    448 Millionen Bürger*innen – 27 Mitgliedsstaaten – 1 Union

    Alle fünf Jahre haben 350 Millionen wahlberechtigte Bürger*innen der Europäischen Union die Gelegenheit, Abgeordnete in das Europaparlament zu entsenden. In allen 27 Mitgliedstaaten der EU wird zwischen dem 6. und 9. Juni 2024 gewählt. Jedes Mitgliedsland kann innerhalb dieses Zeitraums festlegen, wann die Wahl im eigenen Land durchgeführt wird. Der Wahltermin in Deutschland ist Sonntag, der 9. Juni 2024. Alle Wahlberechtigten können in ihrem Heimatland oder in einem anderen Mitgliedstaat wählen, sofern sie den Hauptwohnsitz in diesem Land haben. Das Wahlalter in Deutschland liegt bei 16 Jahren.

    Die letzten Wahlen zum Europäischen Parlament fanden im Mai 2019 statt. Bürgerinnen und Bürger aus 28 Mitgliedsstaaten wählten 751 Abgeordnete ins Parlament. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU besteht das Parlament aus 705 Abgeordneten. Wie schnitten die Parteien in Deutschland ab? Welche Fraktion stellt wie viele Abgeordnete? Und wie entwickelte sich die Wahlbeteiligung? Die Bundeszentrale für politische Bildung hat » Zahlen und Fakten zu den vergangenen Wahlen zusammengetragen.

  • Erklärvideos: So funktioniert die Europawahl

    Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Was ist die Europawahl? Wie werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt? Ein » Erklärvideo der Europäischen Union

  • Die Wahlprogramme der Parteien

    » Aktuelle Zusammenstellung der Wahlprogramme zur Europawahl 2024 durch die lpb Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

  • Forderungen und Wahlprüfsteine von Verbänden

  • Europawahl 2024: Termin, Kandidaten und mehr im Überblick

    Ein Überblick auf zdf.de

    Wann findet die Europawahl 2024 statt? Worum geht es bei der Europawahl? Wie wird gewählt? Wer steht zur Wahl? Wer darf wählen bei der Europawahl? FAQ auf zdf.de von Torben Heine » Zum Beitrag auf zdf.de
     

Beschäftigungs- und Sozialpolitik

  • Mindestlohnrichtlinie / Stärkung der Tarifpartnerschaft

    Die EU – eine soziale Union

    Die EU hat es sich zum Ziel gesetzt, dass alle Arbeitnehmenden ein Recht auf  Entlohnung haben, die einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht. Die im Herbst 2022 beschlossene Mindestlohnrichtlinie sieht daher vor, dass bei der Erhöhung des nationalen Mindestlohns nicht nur die Lohnentwicklung, sondern unter anderem auch der Anstieg der Lebenshaltungskosten Berücksichtigung findet. Steigende Lebenshaltungskosten treffen vor allem die Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen, was sie weitgehend für Lebensmittel und Wohnen aufwenden müssen. Dabei legt die Richtlinie keine einheitliche  Lohnuntergrenze fest. Vielmehr soll jeder Mitgliedsstaat eigenständig eine angemessene Lohnuntergrenze definieren. Daneben sieht die Richtlinie vor, die Tarifbindung in den Mitgliedsstaaten zu erhöhen. Staaten mit einer Tarifbindung unterhalb von 80% müssen einen Aktionsplan mit Maßnahmen zur Förderung von Tarifverhandlungen vorlegen.

    Nützliche Links zum Thema:

    » Mindestlohnrichtlinie der EU
    » WSI-Mindestlohnbericht
    - » IAB zum Mindestlohn

    » Auswirkung einer Mindestlohnerhöhung
    » Europäische Mindestlohnrichtlinie als Paradigmenwechsel

  • Lieferkettengesetz

    Europäisches Lieferkettengesetz auf der Kippe

    Bauern, die sich und ihre Felder mit Pestiziden vergiften. Stinkende Flüsse, in denen sich die Gifte aus Industrie, Bergbau und Landwirtschaft sammeln. Textilfabriken, die zu Todesfallen für die Arbeitenden werden. Kinder, die auf Plantagen schuften: Mithilfe von Lieferkettengesetz sollen solche Missstände in den Lieferketten europäischer Unternehmen zukünftig verhindert werden.

    In Deutschland gilt seit 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Seit Anfang 2024 müssen auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in Deutschland die gesetzlichen Anforderungen des LkSG umsetzen.

    Mehr als zwei Jahre haben EU-Parlament, Kommission und die Mitgliedsstaaten über ein europäisches Lieferkettengesetz verhandelt. Im Dezember 2023 haben sie sich dann im sogenannten Trilog endlich auf einen Kompromiss geeinigt. Die deutsche Bundesregierung hat diesen Kompromiss mitverhandelt und mitgetragen. Doch kurz vor der Abstimmung entzog die FDP, Teil der Ampel-Koalition, dem Vorhaben die Unterstützung. Nun steht eines der größten Menschenrechtsvorhaben der EU auf der Kippe. Denn ohne die deutschen Stimmen ist das Lieferkettengesetz in Europa nicht umzusetzen.

    Weitere Informationen:
    » Engagement von KOLPING INTERNATIONAL

    » Website der initiative Lieferkettengesetz
    - » Informationen zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

  • Digitalwirtschaft

    Digitalwirtschaft: Prekäre Beschäftigung beseitigen
    Im Zuge der Digitalisierung hat die sogenannte Plattformökonomie an Bedeutung gewonnen. Plattformen sind internetbasierte Anwendungen, wie z.B. Uber, Lieferando oder Wolt, die bestimmte Dienstleistungen vermitteln, die innerhalb der EU Millionen von Menschen tagtäglich in Anspruch nehmen. Mit Blick auf Arbeitnehmerrechte und soziale Absicherung ist es dabei zu einer Fehlentwicklung gekommen. So sind viele der mehr als 30 Mio. "Crowdworker" als Scheinselbstständige tätig, obwohl sie ein Recht auf eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung hätten. Ihnen fehlt damit z.B. der Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn und geregelte Arbeitszeiten. Die EU verhandelt aktuell über eine Richtlinie zur Besserstellung von mindestens 5 Mio. Crowdworkern.

    Nähere Infos gibt es hier:

    » https://www.consilium.europa.eu
    » https://www.dgb.de/einblick

Bildung, Ausbildung, Jugend

  • Europaweit lernen, arbeiten und forschen

    Erasmus+

    Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Mit Erasmus+ soll europaweit über alle Lebensphasen hinweg Bildungsmöglichkeiten geschaffen werden. Außerdem geht es um den europweiten Austausch zu Bildungsinhalten. 

    Konkret geht es um folgende Bildungsbereiche:
    - Jugendarbeit
    - berufliche Aus-und Weiterbildung
    - Schulbildung
    - Sport
    - Hochschulbildung

    In allen EU-Mitgliedsländern gibt es Nationalagenturen, die für die Verteildung der Fördergelder aus dem Erasmus+-Fördertopf zuständig sind. Organisationen, Institutionen und Fachkräfte, die in diesen Bereichen tätig sind, können über die jeweiligen Nationalagenturen Fördermittel oder Projekte beantragen. Auch Einzelpersonen können finanziell unterstützt werden. Am bekanntesten ist die Förderung für Studierende, die ein Auslandsemester absolvieren wollen. 

    In Deutschland sind für die verschiedenen Bildungsbereiche unterschiedliche Nationalagenturen zuständig:

    - Jugendarbeit und Sport werden von » Jugend für Europa betreut
    - berufliche Aus- und Weiterbildung ist beim » Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelt
    - Schulbildung liegt im Verantwortungsbereich der Kultusminsterkonferenz, speziell beim » pädagagoschischen Auslandsdienst
    - Hochschulbildung ist beim » Deutschen Akademischen Austauschdienst verankert. Das System ist auf den ersten Blick nicht ganz leicht zu verstehen. In allen Nationalagenturen gibt es jedoch Mitarbeiter*innen, die dafür zuständig sind, Euch die Fördersysteme zu erklären und gemeinsam mit Euch zu überlegen, ob Ihr für eine Förderung in Frage kommt. 

    Falls Ihr mehr dazu erfahren wollt, könnt Ihr Euch bei Simone von der Kolpingjugend melden: simone.weininger(at)kolpingjugend.de; 0221-20701-146.

    Europäisches Solidaritätskorps

    Das Europäische Solidaritätskorps ist ein Programm der Europäischen Union zur Förderung solidarischen und bürgerschaftlichen Engagements. Es fördert internationale und lokale Maßnahmen. Das Programm umfasst unter anderem:

    - Freiwilligendienste in der EU und darüber hinaus für einen Zeitraum von 2 Wochen bis 12 Monate
    - Solidaritätsprojekte: Bei den Solidaritätsprojekten handelt es sich um lokale Initiativen, die eigenständig von einer Gruppe junger Menschen initiiert und umgesetzt werden. Sie dauern zwischen zwei und zwölf Monaten.Ob Urban-Gardening, Nachbarschaftshilfe oder Recycle-Workshops – das thematische Spektrum von Solidaritätsprojekten ist groß. Die Gruppe besteht dabei aus mindestens fünf Personen zwischen 18 und 30 Jahren, die gemeinsam ihre Projektziele festlegen und die Ausführung der Aufgaben planen.

    Weitere Informationen findet Ihr » hier.

  • Europa erleben

    Discover EU

    Discover EU ist eine Aktion im Rahmen des Programms Erasmus+. Ziel ist es, jungen Menschen im Alter von 18 Jahren eine Reiseerfahrung zu ermöglichen, die ihr Zugehörigkeitsgefühl zur Europäischen Union stärkt, ihnen die Möglichkeit gibt, die Vielfalt Europas, sein kulturelles Erbe und seine Geschichte zu erkunden, Kontakte zu Menschen aus dem ganzen Kontinent zu knüpfen und schließlich sich selbst zu entdecken. Die nächste Bewerbungsphase soll im Frühjahr 2024 geöffnet werden. » Weitere Informationen

    DiscoverEU Inclusion bietet die Möglichkeit, dass auch junge Menschen, die nicht selbständig reisen können, mit Unterstützung durch Europa reisen können. Projekte hierfür können über » JUGEND für Europa beantragt werden.

    Europäische Jugendkarte

    Die Europäische Jugendkarte ist für junge Menschen zwischen 10 und 30 Jahren erhältlich. Sie ist 38 Ländern gültig, beinhaltet eine Auslandskrankenversicherung und ermöglicht eine Vielzahl an Rabatten, wie zum Beispiel vergünstigte Konzerttickets und kostenlose Eintritte in Museen. Je nach Land gibt es hierfür unterschiedliche Angebote. Die Karte kann unkompliziert online bestellt werden und kostet 19 Euro pro Jahr.

    » Weitere Informationen

  • Infos und Material zur Europawahl für junge Menschen

    Erstmals können in Deutschland Jugendliche ab 16 Jahren an der Europawahl teilnehmen. Die Kampagne "Use your vote" des Europäischen Parlaments beantwortet Fragen rund um die Wahl. Im » Portal der Kinder- und Jugendhilfe findest Du einige nützliche Links dazu. Unter anderem gibt es hier auch ein » EU-Quiz

Umwelt und Klimawandel

  • European Green Deal

    Der Europäische Grüne Deal – der Plan, Europa klimaneutral zu machen

    Von allen Kontinenten der Welt erwärmt sich Europa in Folge des Klimawandels am schnellsten. Die Auswirkungen gefährden die Energie- und Ernährungssicherheit, die Ökosysteme, die Infrastruktur, die Wasserressourcen, die Finanzstabilität und die Gesundheit der Menschen. Mit dem Europäischen Grünen Deal (European Green Deal) hat die Europäische Union eine Strategie entwickelt, um den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu gestalten. Dabei soll niemand, weder Mensch noch Region, im Stich gelassen werden
    Mit dem EU-Klimaschutzgesetz wurde 2021 das rechtliche Fundament für den European Green Deal gelegt. Es legt unter anderem fest, dass die Europäische Union bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt. Damit wäre die EU der erste klimaneutrale Kontinent. Alle 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich hierzu verpflichtet.

    Weiterführende Links:
    » Übersicht European Green Deal (Eckdaten, Arbeitsbereiche, Initiativen uvm.)
    - » Details zur Umsetzung
    - » Maßnahmen der EU gegen den Klimawandel

  • Emissionsrechtehandel (EU-ETS)

    Das zentrale Klimaschutzinstrument der EU

    Das 2005 eingeführte Europäische Emissionshandelssystem (EU‐ETS) ist das bisher wichtigste Instrument zur Reduzierung von schädlichem Kohlenstoffdioxid (CO2). Etwa 11.000 Anlagen sowie bestimmte energieintensive Branchen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind verpflichtet, Verschmutzungsrechte in Form von CO2‐Zertifikaten zu erwerben. Damit werden energieintensive Anlagen und Betriebe an den Kosten klimaschädlicher Treibhausgasausstöße beteiligt.

    Im EU‐ETS werden allerdings nur ein Teil aller in der EU emittierten Treibhausgase erfasst. Gebäude‐, Verkehrs‐ und Landwirtschaft sind bisher ausgenommen. Während das EU-ETS lange Zeit nicht ausreichte, den CO2-Ausstoß in großem Maße zu reduzieren, haben Reformen im Zuge des Green Deal dazu beigetragen, dass die Preise für CO2‐Zertifikate inzwischen deutlich gestiegen sind und damit die gewünschte umweltpolitische Lenkungswirkung entfaltet wird.

    Weitere Informationen:
    » Daten des Umweltbundesamtes

  • Internationale Klimaverhandlungen

    Die Rolle der EU bei internationalen Klimaverhandlungen

    Die Europäische Union nimmt jedes Jahr an den UN-Klimakonferenzen teil und agiert als treibende Kraft bei den Verhandlungen. Sie setzt sich für ambitionierte Klimaziele ein, um das 1,5°C-gemäß des Pariser Klimaabkommens in Reichweite zu halten. Dafür arbeitet sie mit gleichgesinnten Partnern zusammen und wirkt auf die Hauptemittenten ein.

    Als „Team Europa“ drängte die EU bei der Weltklimakonferenz (COP28) unter anderem auf einen schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, den Ausbau der Kapazitäten für erneuerbare Energien sowie eine Steigerung der Energieeffizienz.

    Darüber hinaus unterstützt die EU weltweit den ökologischen Wandel und steht Entwicklungsländern beim Klimaschutz und bei der Klimaanpassung zur Seite. So sind die EU, ihre Mitgliedstaaten und die Europäische Investitionsbank zusammen der größte Beitragszahler öffentlicher Klimaschutzförderung in Entwicklungsländern.

    Weiterführende Links:
    - » Die EU auf der UN-Klimakonferenz
    - » Die EU auf der COP28-Klimakonferenz
     

Flucht, Migration und Integration