Das Grundgesetz bestimmte vor 75 Jahren in Artikel 3: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes (…) benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Inzwischen ist durch wissenschaftliche Forschung belegt, dass das, was unter Geschlecht hier zu verstehen ist, über die klassische binäre Vorstellung von Mann und Frau hinausgeht.
Hier bieten wir Dir eine Reihe von Materialien zum Download bzw. Links zur Auseinandersetzung mit dem Thema "Gendern" an.
Corporate Wording: Standards für Texte im Bundessekretariat
Regelungen, die bei offiziellen Schreiben oder E-Mails genauso wie bei Broschürentexten, Website Content oder Präsentationen eingesetzt werden. Im Kolping-Bundessekretariat werden diese Regeln beispielhaft angewendet.