Das Grundgesetz bestimmte vor 75 Jahren in Artikel 3: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes (…) benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Inzwischen ist durch wissenschaftliche Forschung belegt, dass das, was unter Geschlecht hier zu verstehen ist, über die klassische binäre Vorstellung von Mann und Frau hinausgeht.