Dezember/2022

Ein Zeichen des Dankes

Auch 2023 erhalten Jubilarinnen und Jubilare Gutscheine für einen Aufenthalt in einem Kolping-Hotel oder einer Familienferienstätte.

Sie sind schon viele Jahre „dabei“ und haben sich meist stark für den Verband und seine Anliegen engagiert: Jubilarinnen und Jubilare, die dem Verband seit 25, 50 oder 75 Jahre angehören. Dafür zeigt sich das Kolpingwerk Deutschland erkenntlich: Mit Urkunden und Anstecknadeln erhalten die Kolpingsfamilien beim Quartalsversand für ihre langjährigen Mitglieder wieder einen Gutschein für einen kostenlosen Aufenthalt in den Kolping-Familienferienstätten und Kolping-Hotels. Diese Gutscheine sind Ausdruck des Dankes dafür, dass sie Adolph Kolping und seinem Werk die Treue gehalten haben.

Die Gutscheine verdankt der Verband den beteiligten Einrichtungen und Unternehmen, die sie kostenlos zur Verfügung stellen. Das ist ein großartiges Entgegenkommen der Hotels und Familienferienstätten, das die große Verbundenheit mit den Kolpingmitgliedern zum Ausdruck bringt. Denn es werden jährlich immerhin mehr als 12.000 entsprechende Urkunden ausgestellt. Angesichts begrenzter Belegungskapazitäten, in den beteiligten Einrichtungen und Unternehmen, werden deshalb Zeiträume angeben sind, in denen dieses besondere Angebot gilt. Für diese Regelung bitten wir herzlich um Verständnis!

Die Gutscheine sind bis zum 31. Dezember 2023 gültig und gelten für die Jubilarinnen und Jubilare persönlich. Sie sind also nicht übertragbar. In den Gutscheinen enthalten sind zwei Übernachtungen in einem Doppelzimmer mit Vollpension in einer Kolping-Familienferienstätte oder zwei Übernachtungen mit Frühstück in einem Kolpinghotel innerhalb der angegebenen Zeiträume für eine Person.

Kann ein Gutschein nicht mehr genutzt werden – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen – ist es möglich, diesen mit einer Mail an den Mitgliederservice (mitglied(at)kolping.de) gegen ein kleines Präsent aus dem Bundessekretariat einzutauschen.


Übersicht der Kolping-Familienferienstätten und Hotels