Sexueller Missbrauch, vor allem an Minderjährigen sowie an schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, ist ein Verbrechen. Wenn Mitarbeitende – ob Ehrenamtliche, Hauptberufliche oder Hauptamtliche im Kolpingwerk Deutschland – solche Taten begehen, erschüttert dies bei den Betroffenen und ihren Angehörigen sowie bei Nahestehenden und Hinterbliebenen das Grundvertrauen in unser Wirken als generationsübergreifender katholischer Sozialverband.
Orientiert am Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland "Kolping – verantwortlich leben, solidarisch handeln“ sowie an unserem christlichen Menschenbild hat der Bundesvorstand deshalb eine entsprechende „Ordnung“ beschlossen und diese zum 1. Juni 2021 in Kraft gesetzt. Im Kolpingwerk Deutschland gibt es viele, die Verantwortung tragen. In den Kolpingsfamilien vor Ort, überörtlich sowie in den zahlreichen Einrichtungen und Unternehmen. Uns allen muss es ein gemeinsames Anliegen sein, allen Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen einen sicheren Lern- und Lebensraum zu bieten.
Aufgrund der bundesweit mehr als 25.000 Personen, die im Kolpingwerk ein ehrenamtliches Mandat tragen oder sich dort engagieren, wurden bewusst eigene Regelungen in Form einer Ordnung beschlossen. Als diese erstellt wurden, haben wir uns jeweils an der bereits im November 2019 vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz erlassenen Ordnung orientiert und diese mit Blick auf unsere eigene verbandliche Situation weiterentwickelt. Damit soll ein einheitliches und verbindliches Vorgehen in unserem Verband sowie in den Einrichtungen und Unternehmen gewährleistet werden.